Baderegeln - Badeaufsicht
Die Badeaufsicht wird von unseren Bademeisterinnen und Bademeister ausgeübt. Ihre Anweisungen sind stets zu befolgen. An stark frequentierten Tagen sind zusätzlich Badaufsichten der SLRG Pfäffikon im Einsatz. Im Strandbad gilt aber grundsätzlich Baden auf eigene Verantwortung.
Bitte beachten Sie: Kinder unter 10 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
Bitte beachten Sie: Kinder unter 10 Jahren wird der Eintritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet.
Selbstverantwortung der BadegästeDie Badeaufsicht konzentriert sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten. Das mit der üblichen und scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt die Besucherinnen und Besucher respektive ihr Aufsichtspersonen selber. Sie haben die Anlage so zu nutzen, dass sie sich selber und andere nicht in Gefahr bringen.
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Aufsicht über KinderSchwimmhilfen, insbesondere Schwimmflügel, sind nur in den abgegrenzten Nichtschwimmerbereichen im See, im Nichtschwimmerbecken sowie im Planschbecken erlaubt. "Sicherheitshilfen" für Streckenschwimmer im See sind erlaubt.
Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener respektive der Begleitpersonen. Die Erziehungsberechtigten haben daher Sorge zu tragen, dass solche Kinder das Strandbad Baumen nur in Begleitung und unter ständiger Beobachtung respektive Aufsicht Erwachsener besuchen. |